Rehabilitationssport ist nicht neu und existiert schon seit über 50 Jahren. Seit 1. Juli 2001 haben die Versicherten hierauf nun einen Rechtsanspruch, die Leistung ist nicht mehr nur eine Ermessensentscheidung der Kostenträger.

Um sicherzustellen, dass Rehabilitationssport nach einheitlichen Grundlagen durchgeführt wird, wurde 2003 die so genannte Rahmenvereinbarung  verabschiedet. Dort ist u. a. festgelegt, dass Rehabilitationssport in Gruppen von mindestens 45 Minuten stattfindet, dass der Arzt in der Regel eine Verordnung über 50 Übungseinheiten ausstellt und welche Qualifikation die Übungsleiter/Trainer haben müssen.

Vorrangiges Ziel des Rehabilitationssport ist es, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen für seine Gesundheit zu stärken und ihn zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe auf eigene Kosten zu motivieren.

Als Rehabilitationsleistung unterliegt die Verordnung keinerlei Budgetierung.

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Weitere Informationen erhalten Sie unter: de.wikipedia.org/wiki/Rehabilitationssport